Union Busting stoppen, Gegenwehr stärken, Mitbestimmung ausweiten, so lautet das Konzept der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zu den Betriebsratswahlen, das im Austausch mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus Betriebsräten, Gewerkschaften, Wissenschaft und Arbeitsrecht entwickelt wurde. Susanne Ferschl und Jan Richter erklären, wie DIE LINKE die betriebliche Mitbestimmung zukunftsfest machen und zur Demokratisierung der Arbeitswelt beitragen will.

Von Susanne Ferschl und Jan Richter

Die Arbeitswelt ist im Wandel. Die Ampel-Parteien haben eine „Zeit des Umbruchs“ ausgerufen. Digitalisierung, Globalisierung und Deregulierung prägen unsere Arbeitswelt – die Notwendigkeit des ökologischen Umbaus wird sie tiefgreifend verändern. In diesem Wandel liegt aber auch eine Chance, wenn Beschäftigte dabei geschützt werden und diesen mitbestimmen können. Doch Betriebsräte stoßen seit Jahren an die Grenzen der Betriebsverfassung, die letzte bedeutende Reform liegt 50 Jahre zurück.

Für eine substanzielle Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung braucht es mehr Mut. Betriebsräte sollen bei den entscheidenden betrieblichen und gesellschaftlichen Fragen mitbestimmen können. Nur dann können sie Wirkungsmacht entfalten. Dazu braucht es auch zuvorderst überhaupt mehr Betriebsräte. Wir finden: Mehr Betriebsratsgründungen und die Erleichterung ihrer Arbeit sind überfällig. Viel zu lange schon gibt es Anwaltskanzleien, die sich auf die systematische Einschüchterung von Betriebsräten spezialisiert haben. Wer die Bekämpfung von Betriebsräten als professionelle Dienstleistung anbietet, ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

In der Pandemie gewann der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bedeutung. Hier ist die Mitbestimmung des Betriebsrates zu erleichtern und zu beschleunigen. Das gilt auch für den betrieblichen Klima- und Umweltschutz, sowie bei allen Fragen der Gleichstellung. Aber auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten soll der Betriebsrat mitbestimmen können: Personalplanung, Umstrukturierungen, Outsourcing und große Investitionsentscheidungen wollen wir nicht allein den Arbeitgebern überlassen. Denn nur so werden Beschäftigte beim Wandel der Arbeitswelt mitgenommen, nur so wird prekäre Arbeit eingedämmt, Klima- und Umweltschutz in den Betrieben realisiert und die Digitalisierung im Sinne der Beschäftigten vorangetrieben.

Die Arbeit von morgen ökologisch, sozial und demokratisch gestalten

Beim ökologischen Umbau der Industrie geht es nicht nur um Umweltaspekte, sondern auch darum, wie die Zukunft der Arbeit aussieht und wer sie gestalten kann. Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern, gehört bereits jetzt zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates. Allerdings beschränkt sich die Beteiligung auf Informations- und Unterrichtungsrechte. Gleichzeitig wird die Bedeutung des Umwelt- und insbesondere des Klimaschutzes immer größer, und alle gesellschaftlichen Akteure sind zwingend an dem Projekt der sozial-ökologischen Transformation zu beteiligen.

Um das zu ermöglichen, wollen wir das Betriebsverfassungsgesetz ändern und den Betriebsrat beispielsweise mit einem erzwingbaren Mitbestimmungs- und damit einem Initiativrecht bei Fragen des Umwelt- oder Klimaschutzes ausstatten. So wäre der Betriebsrat in der Lage, Änderungen in der Produktion und der Unternehmensausrichtung oder Investitionen, die direkt oder indirekt umwelt- oder klimaschädliche Folgen haben könnten, zu stoppen oder abzuändern. Gleichzeitig kann er selbst Vorschläge machen, die die Umwelt- und Klimabilanz des Unternehmens verbessern. So wirkt der Betriebsrat als umwelt- und klimapolitisches Korrektiv gegenüber dem Arbeitgeber und kann dabei darauf achten, die Interessen der Beschäftigten wirksam zu schützen.

Das Konzept der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Unsere Gesellschaft braucht mündige Beschäftigte, kämpferische Mitbestimmung sowie eine selbstbe­wusste Gewerkschaftsbewegung – heute mehr denn je. Dafür sind entsprechende Grundlagen notwendig. Deshalb hat DIE LINKE im Bundestag in den letzten Jahren ein Konzept zur Erweiterung der betrieblichen Mitbestimmung erarbeitet. Im engen Austausch mit aktiven Kolleginnen und Kollegen in Betriebsräten und Gewerkschaften wurde auf Workshops, Betriebsrätekonferenzen und Fachgesprächen jeder Paragraph kritisch unter die Lupe genommen und so das vorliegende Konzept entwickelt. Dabei haben auch Koryphäen aus Wissenschaft und Arbeitsrecht unterstützt.

Der Prozess ist jedoch nicht abgeschlossen. Konkrete Verbesserungsvorschläge und Ideen werden wir diskutieren und einarbeiten (mitbestimmung@linksfraktion.de). Klar ist aber auch: Die Auseinandersetzung über die Stellung der Betriebsräte im Parlament zu führen ist das eine, entbindet uns aber nicht davon, diese vor allem in den Betrieben selbst anzustoßen. Das stärkste Argument für eine eingreifende Mitbestimmung ist eine beteiligungsorientierte Betriebsratsarbeit, die die Grenzen des Betriebsverfassungsrechts immer neu auslotet und damit die nächste, unbedingt erforderliche Reform vorbereitet.

Mit dem Konzept »Ahoi, Mitbestimmung« hat die Bundestagsfraktion einen Dreiklang von notwendigen Maßnahmen erarbeitet, um die betriebliche Mitbestimmung zukunftsfest zu machen und zur Demokratisierung der Arbeitswelt beizutragen:

Kapitel I – Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen

Wir benötigen Maßnahmen zur Beseitigung der weißen Flecken auf der Landkarte der betrieblichen Mitbestimmung. Hierzu sind Betriebsratswahlen auszuweiten, insgesamt zu erleichtern und insbesondere die erste Wahl eines Betriebsrats besonders zu fördern. Der Kündigungsschutz ist auf alle Organe der Betriebsverfassung auszuweiten, also auch auf die Initiatorinnen und Initiatoren von Betriebsratswahlen. Darüber hinaus wollen wir die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten verbessern, indem es beispielsweise einfacher wird, externen Sachverstand hinzuzuziehen oder die Beweislast nicht-erforderlicher Betriebsratsarbeit auf die Arbeitgeber umzukehren. Um effektiv Strategien gegen Union Busting aufzubauen, ist die bisherige Privilegierung der Arbeitgeber in der Betriebsverfassung aufzuheben. Sanktionen gegen Arbeitgeber und auf Union Busting spezialisierte Anwaltskanzleien sind zu verschärfen.

Kapitel II – Zwingende Mitbestimmungsrechte im Betrieb ausweiten

Betriebsräte können bei entscheidenden Fragen der Qualität von Arbeit und der Arbeitsbedingungen entweder nicht mitentscheiden oder keine eigene Initiative ergreifen, beispielsweise bei Personalausstattung, Qualifizierungsmaßnahmen oder dem Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen. Auch bei wirtschaftlichen Fragen dürfen sie nicht mitbestimmen. Hier sind Änderungen notwendig, die dem Betriebsrat als Interessenvertretung der Beschäftigten mehr Gestaltungsspielräume und mehr Möglichkeiten zur Gegenwehr eröffnen. Nur echte Mitbestimmungsrechte garantieren, dass Betriebsräte bei den genannten Themen nicht von der Initiative der Arbeitgeber abhängig sind, sondern Einigungen initiativ erzwingen können – zum Wohle der Beschäftigten.

Kapitel III – Demokratie im Betrieb ausbauen

Beschäftigte sind Expertinnen und Experten bei Fragen der Gestaltung ihrer Arbeit, ohne dabei die Rahmenbedingungen mitbestimmen zu können. Sie sind die eigentliche Macht-Ressource von Betriebsräten und Gewerkschaften. Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, die Rechte einzelner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Es geht um mehr direkte Demokratie im Betrieb: um Demokratie von unten, statt Stellvertreterpolitik – nicht als Ersatz für die institutionalisierte betriebliche Mitbestimmung, sondern als deren Ergänzung.

Ausblick

Demokratische Prozesse hören nicht bei Wahlen auf. Wieso sollten echte demokratische Prozesse nur in der Politik und nicht auch in der Wirtschaft existieren? Der Markt ist kurzsichtig und damit ein schlechter Planer. Damit der ökologische Umbau der Industrie und die Digitalisierung der Arbeit nicht zu Lasten der Beschäftigten geht, sind diese mehr in Entscheidungsprozesse einzubinden, als dies bisher der Fall ist. Dazu braucht es eine Ausweitung wirtschaftlicher Mitbestimmung auf mehreren Ebenen: Wir wollen, dass Beschäftigte in Transformationsräten über die sinnvolle Verteilung von staatlichen Investitionsgeldern mitentscheiden können. Paritätisch besetzte Aufsichtsräte sollen die Interessen des Unternehmens und die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen vertreten. Zuletzt sollen aber auch Betriebsräte bei der Dekarbonisierung der Betriebe mitbestimmen. So wird sichergestellt, dass einerseits alle Ideen und alles Wissen der Beschäftigten, den Experten vor Ort, für den Umbau der Wirtschaft zur Verfügung stehen und andererseits die Interessen der Kolleginnen und Kollegen nach guter und fairer Arbeit nicht übergangen werden.

Bei den wichtigen Zukunftsentscheidungen gebührt den Beschäftigten ein Platz am Verhandlungstisch. Das ist aber nur ein Schritt von vielen auf dem Weg in eine gute Arbeitswelt von morgen. Es braucht weiterhin öffentliche Investitionen, zukunftsfähige und vor allem tarifgebundene Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie Weiterbildungen für diejenigen, deren Jobs auf der Kippe stehen. Klimaschutz geht nicht ohne gute Arbeit – und gute Arbeit braucht echte Mitbestimmung.

Susanne Ferschl ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende von DIE LINKE im Bundestag und Leiterin des Arbeitskreises »Arbeit, Soziales und Gesundheit«. Jan Richter ist Bundessprecher der BAG Betrieb & Gewerkschaft und Mitglied im Vorstand der Partei DIE LINKE.

Hier geht es zum Konzept

Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Auf der Dossier-Seite der Bundestagsfraktion „Betriebliche Mitbestimmung gibt es das Konzept in digitaler Form (68 Seiten) und darüber hinaus auch Verweise zu parlamentarischen Initiativen, Kommentaren und anderen Veröffentlichungen rund um das Thema.